Seminare für Betriebsräte 2025
Das Programmheft 2025 als pdf
- Bei Seminaraktualisierungen gelten die Angaben hier auf der Website, etwa wenn Tagungsstätten ihren Preis anpassen.
- Antworten auf Fragen zum Thema Seminaranmeldung findest Du hier.
- Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Seminare (pdf)
- Unser Beratungsangebot für Neugewählte (pdf)
Das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) bringt Veränderungen in der Gesundheitsversorgung und damit auch für die in den Kliniken Beschäftigten. Als Interessenvertretungen müsst ihr wissen, worauf ihr bei der Umsetzung achten solltet und wo eure Mitbestimmungsrechte liegen.
Dieses Seminar besteht aus zwei Teilen. Im ersten Teil lernt ihr die Grundlagen der Krankenhausfinanzierung kennen. Im zweiten Teil diskutiert ihr die Auswirkungen des KHVVG und eure Handlungsmöglichkeiten als Interessenvertretung. pdf
Einzelthemen
- Fallzahlen, Case-Mix, CMI, Landesbasisfallwert
- Grundlagen des DRG-Systems
- Pflegepersonalstärkungsgesetz
- Krankenhausentlastungsgesetz
- Ziele der neuen Reform
- Krankenhaustransparenzgesetz
- Einführung von Leistungsgruppen
- Vorhaltepauschalen
- Sektorübergreifende Versorger
- strukturelle , personelle und finanzielle Herausforderungen für die Krankenhäuser
- Auswirkungen auf die Beschäftigten
- Handlungsmöglichkeiten der Interessenvertretung
Referent Timo Balmberger (CAIDAO – Institut für Betriebsratsberatung)
Termin & Ort 06.- 07. Mai 2025; Hotel Waldesrand, Herford
Kosten inkl. Mwst. 540,- Euro Seminarpauschale, zzgl. Kosten der Tagungsstätte: 369,- Euro mit Übernachtung, 135,- Euro ohne Übernachtung
In der Behindertenhilfe spielt die Refinanzierung durch den Landschaftsverband eine entscheidende Rolle für die personelle Ausstattung und damit auch für die Arbeitsbelastung und Arbeitsbedingungen Deiner Kolleginnen und Kollegen. In der Interessenvertretung tauchen daher immer wieder Fragen dazu auf, was refinanziert wird und was nicht.
In diesem Seminar wird euch die Refinanzierung durch den LWL mit dem Schwerpunkt besondere Wohnformen und in Grundzügen auch in den Bereichen Werkstatt, Frühförderung und KiTa vorgestellt. Dabei gibt es ausreichend Zeit für Fragen. Am zweiten Seminartag geht es dann um die Handlungsmöglichkeiten der Interessenvertretungen, insbesondere im Bereich der Personalplanung. PDF
Einzelthemen
- Feststellung des Hilfebedarfs
- vom Hilfebedarf zum Personalbedarf
- Refinanzierung übergreifender Stellen
- Feststellung und Durchsetzung von Mehrbedarfen
- Berücksichtigung tariflicher Steigerungen
- Informationsrechte der Interessenvertretung
- Mitwirkung der Interessenvertretung bei der Personalplanung
- rechtliche Durchsetzung
Referent*innen Thorsten Witt (Leitung Leistungsentgelte bei PariDienst), Johanna Grunewald (Rechtsanwältin)
Termin & Ort 06.-07.Mai 2025; Hotel Freihof, Hiddenhausen
Kosten inkl. Mwst. 540,- Euro Seminarpauschale, zzgl. Kosten der Tagungsstätte: 225,- Euro mit Übernachtung, 95,- Euro ohne Übernachtung
Körperliche Belastungen, Lärm, Stress und Leistungsverdichtung gefährden und schädigen die Gesundheit der Beschäftigten im Betrieb. Immer mehr Krankheitstage erhöhen den Druck auf die Kolleg*innen, die noch arbeitsfähig sind, bis sie schließlich selbst krank werden. In der Verbesserung der Arbeitsbedingungen liegt eines der wichtigsten Aufgabenfelder für die Interessenvertretung, das alle angeht. Grundkenntnisse des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sind daher für jedes Mitglied erforderlich, damit sich das Gremium gemeinsam nachhaltig für die Kolleg*innen einsetzen kann.
Im Seminar werdet ihr die Grundlagen und den gesetzliche Rahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes kennenlernen und die Aufgaben und Mitwirkungsmöglichkeiten der Interessenvertretung in diesem Bereich verstehen. Anhand von konkreten betrieblichen Beispielen diskutiert ihr die Handlungsmöglichkeiten und Mitbestimmungsrechte im Arbeitsschutz mit der dazugehörigen Rechtsprechung. PDF
Einzelthemen
- Arbeitsschutz- und Arbeitssicherheitsgesetz, Arbeitsschutzverordnungen
- Arbeitgeberpflichten im Arbeitsschutz
- Ganzheitliche Gefährdungsbeurteilung
- Mitbestimmungs-, Beratungs- und Informationsrechte der Interessenvertretung
- Die Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit, des Betriebsarztes und des Sicherheitsbeauftragten sowie die Rolle des Arbeitsschutzausschusses
- Aufgabe und Rolle der staatlichen Arbeitsschutzverwaltung und der Berufsgenossenschaften
Referent*innen // Christian Janßen ist Diplom-Psychologe und hat mehr als zwanzig Jahre Erfahrung als MAV-Mitglied, davon neun Jahre im MAV-Vorsitz und als Vorsitzender der Gesamt-MAV einer Organisation mit 15.000 Beschäftigten. Marion Weinreich verfügt über zwanzig Jahre Erfahrung in der MAV-Arbeit. Sie ist Sozialpädagogin, systemische Beraterin, Yogalehrerin und hat einen Master of Public Health mit Schwerpunkt betriebliche Prävention und Gesundheitsförderung.
Termin & Ort 12.-16. Mai 2025; Hotel Waldesrand, Herford
Kosten inkl. Mwst. 1.160,- Euro Seminarpauschale zuzüglich Kosten der Tagungsstätte: 865,- Euro mit Übernachtung, 335,- Euro ohne
Mit Blick auf die in Teilen immer älter werdende Belegschaft und die zu erwartende Fluktuation in den nächsten Jahren gewinnt neben der altersgerechten Arbeitsgestaltung vor allem auch ein betriebliches Übergangsmanagement in den Ruhestand immer mehr an Bedeutung. Im Rahmen einer lebensphasenorientierten Personalentwicklung sind Arbeitgeber und betriebliche Interessenvertretungen gefordert, Arbeitnehmer*innen in dieser für sie oft kritischen Lebensphase möglichst frühzeitig und umfassend zu begleiten. Zugleich gilt es in Zeiten des Fachkräftemangels den Wissenstransfer an jüngere Kolleg*innen zu sichern sowie günstige Rahmenbedingungen zur Realisation von sich eventuell anschließenden Weiterbeschäftigungswünschen zu schaffen.
In diesem Seminar diskutiert ihr die Besonderheiten der Übergangsphase und lernt betriebliche Möglichkeiten für eine optimale Gestaltung der Übergänge kennen. Teilnehmer*innenorientierte Fallarbeit mit praktischen Übungen, der Austausch im Plenum sowie themenzentrierte Arbeitsgruppen und Interaktionen stehen dabei im Vordergrund. PDF
Einzelthemen
- Mitarbeiter*innen bezogene Maßnahmen – Modelle / Methoden / Best Practice
- Beispiele ausgewählter Betriebe
- Gesund Arbeiten – Aktiv in den Ruhestand
- Alterssensible Führungs- und Unternehmenskultur
- Wertschätzende Abschiedsrituale
- Nachfolgeplanung und Wissensmanagement
- Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten schaffen
Referent*innen // Ulrike Heise ist Sozialwissenschaftlerin, Medizinsoziologin und Lehrtrainerin in Gruppendynamik, Familientherapie und Körpertherapie. Seit 30 Jahren schult und berät sie betriebliche Interessenvertretungen in allen Bereichen der Handlungs-, Sozial - und Methodenkompetenz. Schwerpunkte ihrer Moderation von Klausurtagungen sind Teamentwicklung, Konfliktmoderation und Kollegiale Beratung.
Termin & Ort 01.-06. Juni 2025; DämeritzSeehotel, Berlin
Kosten inkl. Mwst. 1.290,- Euro Seminarpauschale zuzüglich Kosten der Tagungsstätte: 1.340,- Euro mit Übernachtung, 660,- Euro ohne
Die Festlegung der Arbeitszeit obliegt zwar dem Arbeitgeber – aber als Interessenvertretung habt ihr die Aufgabe mitzubestimmen und seid damit auch in der Mitverantwortung für eine gesunde Gestaltung der Arbeitszeit. Das Mitbestimmungsrecht bei der Festlegung der Arbeitszeit ist das Kernstück der betrieblichen Mitbestimmung, denn für die Arbeitnehmer*innen gibt es kaum etwas Wichtigeres als die Regelung ihrer Arbeitszeit. An welchen Tagen muss ich arbeiten und wie viele Tage in Folge? Muss ich geteilte Dienste leisten? Und vor allem: Wann habe ich verbindlich frei?
In diesem Seminar lernst du das grundlegende Handwerkszeug, um die Interessen deiner Kolleg*innen bei der Arbeitszeit zu vertreten. Du hast die Möglichkeit, eure konkreten betrieblichen Probleme vorzustellen, um so gemeinsam nach Lösungen zu suchen. PDF
Einzelthemen
- Arbeitszeitregelungen der EU-Richtlinie, das Arbeitszeitgesetz, die besonderen Regelungen der jeweiligen Tarifverträge bzw. der kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen
- Arbeitszeitkonten, Überstundenregelungen in den jeweiligen Arbeitsrechtsregelungen
- Handhabung und Umgang mit Dienstplänen
- Auswirkung von Arbeitsbereitschaft, Bereitschaftsdienst & Rufdienst auf die Dienstplanung
- Handlungsmöglichkeiten für eine bessere Arbeitszeitgestaltung im Betrieb
- Effektive Nutzung des Mitbestimmungsverfahren (einschließlich Einigungsstelle)
Referent*innen // Ralf Hubert ist Vorsitzender der Bundeskonferenz der Gesamtausschüsse und der Arbeitsgemeinschaften der Mitarbeitervertretungen im Diakonischen Bereich (buko) und der agmav Westfalen-Lippe. Er ist ausgebildeter Erzieher und verfügt über langjährige Erfahrung in der Interessenvertretungs-Arbeit. Bernhard Baumann-Czichon ist Fachanwalt für Arbeitsrecht. Er berät und vertritt ausschließlich Arbeitnehmer*innen, Betriebs- und Personalräte sowie Mitarbeitervertretungen.
Termin & Ort 02.-06. Juni 2025; ver.di Bildungszentrum, Walsrode
Kosten inkl. Mwst. 1.290,- Euro Seminarpauschale zuzüglich Kosten der Tagungsstätte: 820,- Euro mit Übernachtung, 360,- Euro ohne
Das BR1-Seminar hat dir die ersten Grundlagen vermittelt, nun geht es darum, dein Wissen zu vertiefen, um deine Aufgaben im Betriebsrat bewältigen zu können. Im BR3-Seminar lernst du die Mitbestimmungsrechte nach § 87 BetrVG genauer kennen, die der Betriebsrat nutzen kann, um selbst die Initiative zu ergreifen: zum Beispiel bei der betrieblichen Lohngestaltung, der Regelung der Arbeitszeit oder der Aufstellung des Urlaubsplans.
Unsere Referent*innen vermitteln euch einen Überblick der Mitbestimmungsrechte, um in sozialen Angelegenheiten im Sinne der Beschäftigten als Betriebsrat zu handeln. Du lernst Vorgehensweisen und Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats an Praxisbeispielen kennen und übst diese in der Gruppe ein. PDF
Einzelthemen
- Reichweite und Grenzen der Mitbestimmungsrechte
- Die Bereiche der Mitbestimmung gemäß § 87 BetrVG
- Die Einschränkung der Mitbestimmung durch die Regelungen des § 77 Abs. 3 BetrVG
- Durchsetzungsmöglichkeiten des Betriebsrats
- Erarbeitung und Abschluss einer Betriebsvereinbarung
- Das Einigungsstellenverfahren
Referent*innen
Erika Haselhorst war über 30 Jahre Betriebsratsmitglied und fünf Jahre lang ehrenamtliche Richterin beim Arbeitsgericht Minden. | Holger Wenke ist seit 11 Jahren aktiv im Betriebsrat, davon 5 Jahre als Vorsitzender. Er ist Mitglied der ver.di Bundestarifkommission für den Mindestlohn in der Erwachsenenbildung und Vorsitzender der betrieblichen Tarif- und Verhandlungskommission sowie Mitglied im Wirtschaftsausschuss.
Termin & Ort 23.-27.Juni 2025; Hotel Aspethera, 33098 Paderborn
Kosten inkl. Mwst. 980,- Euro Seminarpauschale, zzgl. Kosten der Tagungsstätte: 772,- Euro mit Übernachtung, 285,- Euro ohne Übernachtung
Die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten im Offenen Ganztag unterscheiden sich zum Teil deutlich von den Bedingungen in anderen Arbeitsverhältnissen. Betriebs- und Personalräte, die für Beschäftigte in diesem Bereich zuständig sind und deren Interessen vertreten wollen, stehen deshalb vor spezifischen Herausforderungen, die in diesem Seminar gemeinsam bearbeitet werden: Welche Änderungen bringt das Ganztagesförderungsgesetz 25/26 mit sich und wie soll es in NRW umgesetzt werden? Welche Rolle spielen Teilzeit und Befristung im OGS-Bereich und was bedeutet das für die Interessenvertretungsarbeit? Was gibt es bei der tariflichen Eingruppierung nach dem TvöD-SuE zu beachten? Wie kann angesichts der mangelnden Finanzierung der De-Qualifizierung entgegengewirkt und pädagogische Ansprüche gehalten werden?
Neben diesen wichtigen inhaltlichen Fragen soll dieses Seminar zur Vernetzung der Betriebs- und Personalräte im OGS-Bereich beitragen. PDF
Einzelthemen
- Das Ganztagesförderungsgesetz 2025/26 – Umsetzung in NRW
- Kommunale Finanzen
- Tarifliche Eingruppierung der Beschäftigten in der OGS (TVöD-SuE)
- Teilzeit- und Befristungsgesetz als Grundlage der meisten Beschäftigungsverhältnisse
- Aufgaben der Betriebs- und Personalräte bei Einstellung und Gestaltung der Arbeitsbedingungen
- Netzwerke für Betriebs- und Personalräte im OGS-Bereich
Referent Hermann Janßen war jahrzehntelang Gewerkschaftssekretär und zuletzt Mitglied der Geschäftsführung des ver.di-Bezirks Ostwestfalen-Lippe.
Termin & Ort 02.- 04. Juli 2025; Hotel Ostertor, Bad Salzuflen
Kosten inkl. Mwst. 540,- Euro Seminarpauschale, zzgl. Kosten der Tagungsstätte: 341,- Euro mit Übernachtung, 195,- Euro ohne Übernachtung
Die Arbeitsbedingungen in den Betrieben sind seit Jahren und zunehmend gekennzeichnet von ständiger Erreichbarkeit, Arbeitsverdichtung und Stress. Die Folgen sind vielfältig. Studien belegen insbesondere die Zunahme von psychischen Erkrankungen, aber auch der Körper reagiert. Der Arbeitgeber ist nach dem Arbeitsschutzgesetz verpflichtet, dafür zu sorgen, psychische Belastungen wirksam zu bekämpfen. Ein wichtiges Instrument ist dabei die gesetzlich vorgeschriebene Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen, bei der die Interessenvertretung weitreichende Mitbestimmungsrechte hat.
In diesem Seminar erarbeiten wir, was genau psychische Belastungen sind, wodurch sie entstehen und wie sie auf die Gesundheit einwirken. Ihr lernt Methoden kennen, wie die Ermittlung der psychischen Belastungen in die Gefährdungsbeurteilung integriert werden kann, und entwickelt konkrete Maßnahmen, mit denen psychischen Belastungen wirksam begegnet werden kann. PDF
Einzelthemen
- Welche Anforderungen das Arbeitsschutzgesetz zu psychischen Belastungen stellt
- Was psychische Belastungen sind, wie sie wirken und woran wir sie erkennen
- Wie die Gefährdungsbeurteilung (GBU) psychischer Belastungen funktioniert
- Welche Maßnahmen zum Reduzieren von psychischen Belastungen bei der Arbeit helfen
- Welche Mitbestimmungsrechte Interessenvertretungen bei der GBU haben
Referent*innen // Eva Bockenheimer schult und berät seit fünfzehn Jahren Interessen-vertretungen und moderiert Klausurtage. Seit zwei Jahren ist sie Bildungsreferentin bei AuL Herford. Ihre Spezialgebiete sind der Wandel der Arbeitswelt und die Zunahme psychischer Belastungen. Marion Weinreich verfügt über zwanzig Jahre Erfahrung in der MAV-Arbeit. Sie ist Sozialpädagogin, systemische Beraterin, Yogalehrerin und hat einen Master of Public Health mit Schwerpunkt betriebliche Prävention und Gesundheitsförderung.
Termin & Ort 01.-05. September 2025; Das Bunte Haus, Bielefeld
Kosten inkl. Mwst. 1160,- Euro Seminarpauschale zzgl. 600,- Euro Übernachtung/ Verpflegung, 325,- Euro ohne Übernachtung
Durch eine Öffentlichkeitsarbeit mit einfachsten Mitteln könnt ihr erreichen, dass die Beschäftigten gut informiert sind und ihr als Interessenvertretung ein positives Bild von euch vermittelt. Gute Öffentlichkeitsarbeit heißt aber auch, die Anliegen und Probleme der Belegschaft zu kennen und diese bei der Arbeit zu berücksichtigen.
In diesem Seminar lernt ihr die Grundlagen einer zielgerichteten und erfolgreichen Öffentlichkeitsarbeit, auch vor dem Hintergrund der heranrückenden Wahlen der Interessenvertretungen, kennen und anwenden. Im Vordergrund stehen dabei Methoden und Ansätze, die einfach und ohne großen Aufwand von jeder Interessenvertretung zu bewerkstelligen sind und es euch möglich machen, die eigene Arbeit wirkungsvoll gegenüber den Beschäftigten oder in der Versammlungen darzustellen. PDF
Einzelthemen
- Gute Informationen und positives Image
- Präsenz und Kontakt zur Belegschaft
- Probleme der Belegschaft aufnehmen und thematisieren
- Die Wahl der Interessenvertretung zum Thema machen
- Medien für die interne Öffentlichkeitsarbeit: Aushang, Flugblatt, Handzettel, Flyer, Plakat, Schwarzes Brett, Homepage, Intranet, E-Mail, Newsletter
- Verständliche und anschauliche Texte erarbeiten
Referent*innen // Wolfgang Nafroth ist PR- und Kommunikationsberater. Er berät verschiedenste Organisationen und begleitet Kampagnen deutscher und österreichischer Gewerkschaften ebenso, wie z. B. klassische Wahlkampagnen. Sein besonderes Augenmerk legt er auf die eigenständige Kampagnenfähigkeit der Organisation in der Fläche mit möglichst geringem personellem, finanziellem und zeitlichem Aufwand.
Termin & Ort 08.-09. September 2025; Hotel Ostertor, Bad Salzuflen
Kosten inkl. Mwst. 490,- Euro Seminarpauschale zzgl. 190,- Euro Übernachtung/ Verpflegung, 130,- Euro ohne Übernachtung
Als Interessenvertretung habt ihr die Aufgabe, die tatsächliche Arbeitszeit zu kontrollieren. Dieser Aufgabe gerecht zu werden, ist gar nicht so einfach: Spontane und flexible Arbeitseinsätze „rund um die Uhr“ sind ein Dauerthema in Krankenhäusern und sozialen Einrichtungen. Häufige Ursache für unbeständige Arbeitszeiten sind außerdem die Personalbemessung und -einsatzplanung, aber auch die betriebliche Ablauforganisation, die mit den praktizierten Arbeitszeiten nicht übereinstimmt. Das hat zur Folge, dass die Beschäftigten oft über keine planbare und sichere Arbeits- und Freizeit verfügen.
Im Seminar werden deine Kenntnisse aus dem Grundlagenseminar ergänzt und vertieft. In Gruppenarbeit entwickelt ihr Lösungsansätze – konkret und angepasst an die betrieblichen Gegebenheiten. Anhand konkreter Dienstpläne und Beispiele lernst du die Aufgaben der Interessenvertretung bei der Kontrolle der tatsächlichen Arbeitszeit und die Mitbestimmungsrechte bezüglich der betrieblichen Arbeitszeitregelungen kennen. PDF
Einzelthemen
- Mitbestimmung bei der Festlegung der Arbeitszeit
- Arbeitszeit und Gesundheitsschutz – was sagt die Arbeitsmedizin?
- Ausfallmanagement – wie umgehen mit kurzfristigen Ausfällen?
- Lösungsansätze für die betriebliche Praxis der Teilnehmer*innen
Referent*innen // Ralf Hubert ist Vorsitzender der Bundeskonferenz der Gesamtausschüsse und der Arbeitsgemeinschaften der Mitarbeitervertretungen im Diakonischen Bereich (buko) und der agmav Westfalen-Lippe. Er ist ausgebildeter Erzieher und verfügt über langjährige Erfahrung in der Interessenvertretungs-Arbeit. Bernhard Baumann-Czichon ist Fachanwalt für Arbeitsrecht. Er berät und vertritt ausschließlich Arbeitnehmer*innen, Betriebs- und Personalräte sowie Mitarbeitervertretungen.
Termin & Ort 22.-26. September 2025; Hotel Idingshof, Bramsche
Kosten inkl. Mwst. 1290,- Euro Seminarpauschale zzgl. 990,- Euro Übernachtung/ Verpflegung, 455,- Euro ohne Übernachtung
Neben Fachkenntnissen erfordert die Aufgabe als Interessenvertreter*in auch Verhandlungsgeschick, eine klare Ausdrucksweise und Überzeugungskraft gegenüber den Beschäftigten und dem Arbeitgeber. In diesem Seminar lernst du Methoden und Techniken der Gesprächs- und Verhandlungsführung kennen und kannst deine Fähigkeiten vertiefen. In der Gruppe übt ihr praxisnah ein, wie ihr die Sitzung des Gremiums, die Betriebs-, Personal- bzw. Mitarbeiterversammlung oder das regelmäßige Gespräch mit dem Arbeitgeber zielgerichtet durchführen könnt. PDF
Einzelthemen
- Systematische Verhandlungsvorbereitung und Gesprächsführung
- Argumente und Forderungen einsetzen
- Durchführung von Beratungsgesprächen und Sprechstunden
- Übungen und Analysen zu Verhandlungen und Beratungsgesprächen
Referent*innen // Ulrike Heise ist Sozialwissenschaftlerin, Medizinsoziologin und Lehrtrainerin in Gruppendynamik, Familientherapie und Körpertherapie. Seit 30 Jahren schult und berät sie betriebliche Interessenvertretungen in allen Bereichen der Handlungs-, Sozial - und Methodenkompetenz. Schwerpunkte ihrer Moderation von Klausurtagungen sind Teamentwicklung, Konfliktmoderation und Kollegiale Beratung.
Termin & Ort 06.-10. Oktober 2025; DämeritzSeehotel, Berlin
Kosten inkl. Mwst. 1160,- Euro Seminarpauschale, zzgl. Kosten der Tagungsstätte: 1050,- Euro mit Übernachtung, 570,- Euro ohne Übernachtung
Seit 2020 versuchen Freie Wohlfahrtspflege und die Landschaftsverbände als Leistungsträger der Eingliederungshilfe in NRW eine Umsetzung des Landesrahmenvertrages zum Bundesteilhabe-gesetz. Während die Einrichtungen auf die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und Soziale Teilhabe pochen, verlangen die Landschaftsverbände eine Orientierung auf eine kostenneutrale Verwaltungsumstellung mit der Forderung: „Keine neue Ausgabendynamik“! Das BTHG geht aber mit Kosten einher und die Einrichtungen können an zwei Seiten sparen: an der Betreuung – oder am Personal. Beides hätte erhebliche Auswirkungen auf die Arbeitsbedingungen und damit auch auf die Gesundheit der Beschäftigten.
In diesem Seminar diskutiert ihr Inhalte und mögliche Auswirkungen des BTHG und des Landesrahmenvertrages NRW auf die Arbeitsbedingungen. Gemeinsam erarbeitet ihr eure Mitbestimmungsrechte als betriebliche Interessenvertretungen. Unser Referent kommt aus der betrieblichen Praxis und stellt euch konkrete Handlungsmöglichkeiten vor. PDF
Einzelthemen
- Überblick: Inhalte des BTHG
- Landesrahmenvertrag NRW, Umsetzungsstand im Bereich des LWL
- Auswirkungen auf die Arbeitsbedingungen in den Einrichtungen, psychische Belastungen
- Definition der Betreuung als qualifiziert oder unterstützend
- Mitbestimmungsrechte und Handlungsempfehlungen für die betrieblichen Interessenvertretungen
Referent*innen // Christian Janßen ist Diplom-Psychologe und hat mehr als zwanzig Jahre Erfahrung als MAV-Mitglied, davon neun Jahre im MAV-Vorsitz und als Vorsitzender der Gesamt-MAV einer Organisation mit 15.000 Beschäftigten.
Termin & Ort 14. Oktober 2025; Hotel Ostertor, Bad Salzuflen
Kosten inkl. Mwst. 230,- Euro Seminarpauschale, zzgl. Kosten der Tagungsstätte: 65,- Euro
Als Mitglied der Interessenvertretung hast Du ständig mit widersprüchlichen Anforderungen und Ausgangslagen zu tun: zum Beispiel, wenn eine erfolgreiche Betriebsvereinbarung unerwünschte Nebeneffekte hat, wenn Kolleg*innen ihre Rechte unterlaufen und sich gegen ihre eigene Interessenvertretung stellen oder wenn der Einsatz für gute Arbeitsbedingungen und Löhne zur Betriebsverlagerung oder Insolvenz zu führen droht. Arbeitgeber erheben häufig den Anspruch, ihre Maßnahmen widerspruchsfrei aus den „Sachzwängen“ begründen zu können und es ist manchmal nicht leicht, dem gute Argumente entgegenzuhalten. In dieser widersprüchlichen Lage als Gremium Orientierung für das eigene Handeln zu finden, ist nicht einfach.
In diesem Seminar lernst Du Methoden aus der Philosophie kennen, Widersprüche zu analysieren und zu begreifen. Gemeinsam mit den anderen Teilnehmenden übst Du, überzeugend zu argumentieren und logische Fehlschlüsse zu erkennen. Du lernst Gedanken der dialektischen Philosophie kennen, die dich in der Interessenvertretungsarbeit unterstützen können, Widersprüche in der alltäglichen Praxis zu verstehen, um einen guten Umgang damit zu finden. PDF
Einzelthemen
- Der Begriff des Widerspruchs in der Philosophie
- Was ist ein logischer Widerspruch? Logische Fehlschlüsse erkennen und kritisieren
- Entwicklungsprozesse und Zusammenhänge begreifen durch Analyse von Widersprüchen
- Widersprüche in der Praxis der Interessenvertretungsarbeit
- Widersprüche im Kapitalismus und aktuelle Tendenzen
- Umgang mit Widersprüchen: Orientierung in widersprüchlichen Zeiten
Referent*innen // Eva Bockenheimer hat Philosophie studiert und ist seit 15 Jahren in der gewerkschaftlichen Bildungs- und Beratungsarbeit aktiv. Seit 2022 ist sie Bildungsreferentin bei Arbeit und Leben Herford. Peter Schröder ist Diplom-Sozialpädagoge und war 22 Jahre lang Betriebsrat, davon 18 Jahre als Vorsitzender. Er ist ehrenamtlicher Arbeitsrichter. Seit 2018 ist er Bildungsreferent bei Arbeit und Leben Herford.
Termin & Ort 27.-29. Oktober 2025; Hotel Waldesrand, Herford
Kosten inkl. Mwst. 570,- Euro Seminarpauschale, zzgl. Kosten der Tagungsstätte: 475,- Euro mit Übernachtung, 205,- Euro ohne Übernachtung
Als Betriebs- oder Personalrat im Geltungsbereich des TVöD-VKA sind Kenntnisse der Entgeltordnung unerlässlich, damit ihr als Gremium die wichtigen Mitbestimmungsrechte bei der Eingruppierung eurer Kolleg*innen sachgerecht wahrnehmen könnt.
Unsere Referent*innen kommen aus der betrieblichen Praxis und werden euch alle relevanten Eingruppierungsregelungen inklusive des Eingruppierungsverzeichnisses NRW vorstellen. Gemeinsam übt ihr in der Gruppe den Umgang damit anhand praktischer Fallbeispiele ein. PDF
Einzelthemen
- Eingruppierungsrelevante Tarifnormen
- Die Entgeltordnung VKA - Struktur und Aufbau der Entgeltordnung im öffentlichen Dienst
- Das Eingruppierungsverzeichnis NRW im TVöD-NRW - Struktur und Aufbau des Eingruppierungsverzeichnisses für handwerklich Beschäftigte
- Eingruppierungsgrundsätze
- Die Tätigkeitsmerkmale
- Der Arbeitsvorgang
- Das Stellenbewertungsverfahren
Referent*innen // aus dem ver.di-Teamer*innen-Arbeitskreis. Dieser setzt sich aus Interessenvertreter*innen zusammen, die langjährige Praxiserfahrung und fundiertes Fachwissen mitbringen und dieses im Rahmen unserer Seminare an euch weitergeben möchten.
Termin & Ort 10.-12. November 2025; Das Bunte Haus, Bielefeld
Kosten inkl. Mwst. 540,- Euro Seminarpauschale, zzgl. Kosten der Tagungsstätte: 410,- Euro mit Übernachtung, 205,- Euro ohne Übernachtung
In der Zeit vom 1. März bis 31. Mai 2026 finden die nächsten regelmäßigen Betriebsratswahlen statt. Bei Vorbereitung und Durchführung der Wahlen müsst ihr eine Reihe von Formvorschriften sowie die aktuelle Rechtsprechung beachten, um Fehler zu vermeiden, die zur Anfechtbarkeit oder gar Nichtigkeit der Wahl führen. In diesem Seminar werden euch die Kenntnisse vermittelt, die erforderlich sind, um die Wahl ordnungsgemäß nach dem normalen Wahlverfahren durchzuführen. Dieses gilt zwingend für Betriebe mit 201 und mehr Beschäftigten. In Betrieben mit 101 bis 200 Beschäftigten kann mit dem Arbeitgeber das vereinfachte Wahlverfahren vereinbart werden. Besteht eine solche Vereinbarung nicht, gilt ab 101 Wahlberechtigten auch dort das normale Wahlverfahren. PDF
Einzelthemen
- Bestellung des Wahlvorstands (Aufgaben, Rechte und Pflichten des Wahlvorstands u.a.)
- Überblick über das Wahlverfahren, Zeitpunkt der Wahl
- Erstellung der Wählerlisten (Wer darf wählen? Aktives und passives Wahlrecht u.a.)
- das Wahlausschreiben (Inhalt, Zeitpunkt, Bekanntmachung)
- das Wahlverfahren (Mehrheitswahl oder Verhältniswahl)
- Wahlvorschläge und Listen (Widerspruch, Prüfung und Aushang, u.a.)
- die Durchführung der Wahl (Wahlgrundsätze, Ermittlung und Bekanntgabe der Ergebnisse)
- Bekanntgabe des Wahlergebnisses (Die Wahlniederschrift; Einberufung und Konstituierung des neuen Betriebsrats)
Referent*innen // aus dem ver.di-Teamer*innen-Arbeitskreis. Dieser setzt sich aus Interessenvertreter*innen zusammen, die langjährige Praxiserfahrung und fundiertes Fachwissen mitbringen und dieses im Rahmen unserer Seminare an euch weitergeben möchten.
Termin & Ort 20. November 2025; Hotel Waldesrand; Herford
Kosten inkl. Mwst. 260,- Euro Seminarpauschale, zzgl. Kosten der Tagungsstätte: 67,- Euro
In der Zeit vom 1. März bis 31. Mai 2026 finden die nächsten regelmäßigen Betriebsratswahlen statt. Bei Vorbereitung und Durchführung der Wahlen müsst ihr eine Reihe von Formvorschriften, sowie die aktuelle Rechtsprechung beachten, um Fehler zu vermeiden, die zur Anfechtbarkeit oder gar Nichtigkeit der Wahl führen. In diesem Seminar werden euch die Kenntnisse vermittelt, die erforderlich sind, um die Wahl ordnungsgemäß nach dem vereinfachten Wahlverfahren durchzuführen. Dieses gilt für Betriebe mit 5 bis 100 Beschäftigten. In Betrieben mit 101 bis 200 Beschäftigten kann mit dem Arbeitgeber das vereinfachte Wahlverfahren vereinbart werden. PDF
Einzelthemen
- Bestellung des Wahlvorstands (Aufgaben, Rechte und Pflichten des Wahlvorstands u.a.)
- Überblick über das Wahlverfahren, Zeitpunkt der Wahl
- Erstellung der Wählerlisten (Wer darf wählen? Aktives und passives Wahlrecht u.a.)
- das Wahlausschreiben (Inhalt, Zeitpunkt, Bekanntmachung)
- das Wahlverfahren (Mehrheitswahl oder Verhältniswahl)
- Wahlvorschläge und Listen (Widerspruch, Prüfung und Aushang, u.a.)
- die Durchführung der Wahl (Wahlgrundsätze, Ermittlung und Bekanntgabe der Ergebnisse)
- Bekanntgabe des Wahlergebnisses (Die Wahlniederschrift; Einberufung und Konstituierung des neuen Betriebsrats)
Referent*innen // aus dem ver.di-Teamer*innen-Arbeitskreis. Dieser setzt sich aus Interessenvertreter*innen zusammen, die langjährige Praxiserfahrung und fundiertes Fachwissen mitbringen und dieses im Rahmen unserer Seminare an euch weitergeben möchten.
Termin & Ort 02. Dezember 2025; Hotel Aspethera, Paderborn
Kosten inkl. Mwst. 260,- Euro Seminarpauschale, zzgl. Kosten der Tagungsstätte: 60,- Euro
In der Zeit vom 1. März bis 31. Mai 2026 finden die nächsten regelmäßigen Betriebsratswahlen statt. Bei Vorbereitung und Durchführung der Wahlen müsst ihr eine Reihe von Formvorschriften sowie die aktuelle Rechtsprechung beachten, um Fehler zu vermeiden, die zur Anfechtbarkeit oder gar Nichtigkeit der Wahl führen. In diesem Seminar werden euch die Kenntnisse vermittelt, die erforderlich sind, um die Wahl ordnungsgemäß nach dem normalen Wahlverfahren durchzuführen. Dieses gilt zwingend für Betriebe mit 201 und mehr Beschäftigten. In Betrieben mit 101 bis 200 Beschäftigten kann mit dem Arbeitgeber das vereinfachte Wahlverfahren vereinbart werden. Besteht eine solche Vereinbarung nicht, gilt ab 101 Wahlberechtigten auch dort das normale Wahlverfahren. PDF
Einzelthemen
- Bestellung des Wahlvorstands (Aufgaben, Rechte und Pflichten des Wahlvorstands u.a.)
- Überblick über das Wahlverfahren, Zeitpunkt der Wahl
- Erstellung der Wählerlisten (Wer darf wählen? Aktives und passives Wahlrecht u.a.)
- das Wahlausschreiben (Inhalt, Zeitpunkt, Bekanntmachung)
- das Wahlverfahren (Mehrheitswahl oder Verhältniswahl)
- Wahlvorschläge und Listen (Widerspruch, Prüfung und Aushang, u.a.)
- die Durchführung der Wahl (Wahlgrundsätze, Ermittlung und Bekanntgabe der Ergebnisse)
- Bekanntgabe des Wahlergebnisses (Die Wahlniederschrift; Einberufung und Konstituierung des neuen Betriebsrats)
Referent*innen // aus dem ver.di-Teamer*innen-Arbeitskreis. Dieser setzt sich aus Interessenvertreter*innen zusammen, die langjährige Praxiserfahrung und fundiertes Fachwissen mitbringen und dieses im Rahmen unserer Seminare an euch weitergeben möchten.
Termin & Ort 20. Januar 2026, Hotel Ostertor, Bad Salzuflen
Kosten inkl. Mwst. 260,- Euro Seminarpauschale, zzgl. Kosten der Tagungsstätte: 75,- Euro
In der Zeit vom 1. März bis 31. Mai 2026 finden die nächsten regelmäßigen Betriebsratswahlen statt. Bei Vorbereitung und Durchführung der Wahlen müsst ihr eine Reihe von Formvorschriften sowie die aktuelle Rechtsprechung beachten, um Fehler zu vermeiden, die zur Anfechtbarkeit oder gar Nichtigkeit der Wahl führen. In diesem Seminar werden euch die Kenntnisse vermittelt, die erforderlich sind, um die Wahl ordnungsgemäß nach dem normalen Wahlverfahren durchzuführen. Dieses gilt zwingend für Betriebe mit 201 und mehr Beschäftigten. In Betrieben mit 101 bis 200 Beschäftigten kann mit dem Arbeitgeber das vereinfachte Wahlverfahren vereinbart werden. Besteht eine solche Vereinbarung nicht, gilt ab 101 Wahlberechtigten auch dort das normale Wahlverfahren. PDF
Einzelthemen
- Bestellung des Wahlvorstands (Aufgaben, Rechte und Pflichten des Wahlvorstands u.a.)
- Überblick über das Wahlverfahren, Zeitpunkt der Wahl
- Erstellung der Wählerlisten (Wer darf wählen? Aktives und passives Wahlrecht u.a.)
- das Wahlausschreiben (Inhalt, Zeitpunkt, Bekanntmachung)
- das Wahlverfahren (Mehrheitswahl oder Verhältniswahl)
- Wahlvorschläge und Listen (Widerspruch, Prüfung und Aushang, u.a.)
- die Durchführung der Wahl (Wahlgrundsätze, Ermittlung und Bekanntgabe der Ergebnisse)
- Bekanntgabe des Wahlergebnisses (Die Wahlniederschrift; Einberufung und Konstituierung des neuen Betriebsrats)
Referent*innen // aus dem ver.di-Teamer*innen-Arbeitskreis. Dieser setzt sich aus Interessenvertreter*innen zusammen, die langjährige Praxiserfahrung und fundiertes Fachwissen mitbringen und dieses im Rahmen unserer Seminare an euch weitergeben möchten.
Termin & Ort 29. Januar 2026, Haus Neuland, Bielefeld
Kosten inkl. Mwst. 260,- Euro Seminarpauschale, zzgl. Kosten der Tagungsstätte: 61,- Euro
In der Zeit vom 1. März bis 31. Mai 2026 finden die nächsten regelmäßigen Betriebsratswahlen statt. Bei Vorbereitung und Durchführung der Wahlen müsst ihr eine Reihe von Formvorschriften, sowie die aktuelle Rechtsprechung beachten, um Fehler zu vermeiden, die zur Anfechtbarkeit oder gar Nichtigkeit der Wahl führen. In diesem Seminar werden euch die Kenntnisse vermittelt, die erforderlich sind, um die Wahl ordnungsgemäß nach dem vereinfachten Wahlverfahren durchzuführen. Dieses gilt für Betriebe mit 5 bis 100 Beschäftigten. In Betrieben mit 101 bis 200 Beschäftigten kann mit dem Arbeitgeber das vereinfachte Wahlverfahren vereinbart werden. PDF
Einzelthemen
- Bestellung des Wahlvorstands (Aufgaben, Rechte und Pflichten des Wahlvorstands u.a.)
- Überblick über das Wahlverfahren, Zeitpunkt der Wahl
- Erstellung der Wählerlisten (Wer darf wählen? Aktives und passives Wahlrecht u.a.)
- das Wahlausschreiben (Inhalt, Zeitpunkt, Bekanntmachung)
- das Wahlverfahren (Mehrheitswahl oder Verhältniswahl)
- Wahlvorschläge und Listen (Widerspruch, Prüfung und Aushang, u.a.)
- die Durchführung der Wahl (Wahlgrundsätze, Ermittlung und Bekanntgabe der Ergebnisse)
- Bekanntgabe des Wahlergebnisses (Die Wahlniederschrift; Einberufung und Konstituierung des neuen Betriebsrats)
Referent*innen // aus dem ver.di-Teamer*innen-Arbeitskreis. Dieser setzt sich aus Interessenvertreter*innen zusammen, die langjährige Praxiserfahrung und fundiertes Fachwissen mitbringen und dieses im Rahmen unserer Seminare an euch weitergeben möchten.
Termin & Ort 29. Januar 2026, Hotel Weserschiffchen, Porta Westfalica
Kosten inkl. Mwst. 260,- Euro Seminarpauschale, zzgl. Kosten der Tagungsstätte: 80,- Euro
In der Zeit vom 1. März bis 31. Mai 2026 finden die nächsten regelmäßigen Betriebsratswahlen statt. Bei Vorbereitung und Durchführung der Wahlen müsst ihr eine Reihe von Formvorschriften sowie die aktuelle Rechtsprechung beachten, um Fehler zu vermeiden, die zur Anfechtbarkeit oder gar Nichtigkeit der Wahl führen. In diesem Seminar werden euch die Kenntnisse vermittelt, die erforderlich sind, um die Wahl ordnungsgemäß nach dem normalen Wahlverfahren durchzuführen. Dieses gilt zwingend für Betriebe mit 201 und mehr Beschäftigten. In Betrieben mit 101 bis 200 Beschäftigten kann mit dem Arbeitgeber das vereinfachte Wahlverfahren vereinbart werden. Besteht eine solche Vereinbarung nicht, gilt ab 101 Wahlberechtigten auch dort das normale Wahlverfahren. PDF
Einzelthemen
- Bestellung des Wahlvorstands (Aufgaben, Rechte und Pflichten des Wahlvorstands u.a.)
- Überblick über das Wahlverfahren, Zeitpunkt der Wahl
- Erstellung der Wählerlisten (Wer darf wählen? Aktives und passives Wahlrecht u.a.)
- das Wahlausschreiben (Inhalt, Zeitpunkt, Bekanntmachung)
- das Wahlverfahren (Mehrheitswahl oder Verhältniswahl)
- Wahlvorschläge und Listen (Widerspruch, Prüfung und Aushang, u.a.)
- die Durchführung der Wahl (Wahlgrundsätze, Ermittlung und Bekanntgabe der Ergebnisse)
- Bekanntgabe des Wahlergebnisses (Die Wahlniederschrift; Einberufung und Konstituierung des neuen Betriebsrats)
Referent*innen // aus dem ver.di-Teamer*innen-Arbeitskreis. Dieser setzt sich aus Interessenvertreter*innen zusammen, die langjährige Praxiserfahrung und fundiertes Fachwissen mitbringen und dieses im Rahmen unserer Seminare an euch weitergeben möchten.
Termin & Ort 12. Februar 2026; Hotel Weserschiffchen, Porta Westfalica
Kosten inkl. Mwst. 260,- Euro Seminarpauschale, zzgl. Kosten der Tagungsstätte: 80,- Euro
In der Zeit vom 1. März bis 31. Mai 2026 finden die nächsten regelmäßigen Betriebsratswahlen statt. Bei Vorbereitung und Durchführung der Wahlen müsst ihr eine Reihe von Formvorschriften, sowie die aktuelle Rechtsprechung beachten, um Fehler zu vermeiden, die zur Anfechtbarkeit oder gar Nichtigkeit der Wahl führen. In diesem Seminar werden euch die Kenntnisse vermittelt, die erforderlich sind, um die Wahl ordnungsgemäß nach dem vereinfachten Wahlverfahren durchzuführen. Dieses gilt für Betriebe mit 5 bis 100 Beschäftigten. In Betrieben mit 101 bis 200 Beschäftigten kann mit dem Arbeitgeber das vereinfachte Wahlverfahren vereinbart werden. PDF
Einzelthemen
- Bestellung des Wahlvorstands (Aufgaben, Rechte und Pflichten des Wahlvorstands u.a.)
- Überblick über das Wahlverfahren, Zeitpunkt der Wahl
- Erstellung der Wählerlisten (Wer darf wählen? Aktives und passives Wahlrecht u.a.)
- das Wahlausschreiben (Inhalt, Zeitpunkt, Bekanntmachung)
- das Wahlverfahren (Mehrheitswahl oder Verhältniswahl)
- Wahlvorschläge und Listen (Widerspruch, Prüfung und Aushang, u.a.)
- die Durchführung der Wahl (Wahlgrundsätze, Ermittlung und Bekanntgabe der Ergebnisse)
- Bekanntgabe des Wahlergebnisses (Die Wahlniederschrift; Einberufung und Konstituierung des neuen Betriebsrats)
Referent*innen // aus dem ver.di-Teamer*innen-Arbeitskreis. Dieser setzt sich aus Interessenvertreter*innen zusammen, die langjährige Praxiserfahrung und fundiertes Fachwissen mitbringen und dieses im Rahmen unserer Seminare an euch weitergeben möchten.
Termin & Ort 12. Februar 2026, Hotel Freihof, Hiddenhausen
Kosten inkl. Mwst. 260,- Euro Seminarpauschale, zzgl. Kosten der Tagungsstätte: 48,- Euro